Trennung: Eine Rechtsanwältin erklärt, was getrennte Eltern wirklich wissen müssen

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Ihr Lieben vor rund 1,5 Jahren hatten wir hier schon mal ein Interview mit Dr. Jennifer Nadolny (hier nachzulesen). Damals hat die renommierte Familienrechtsanwältin aus Essen, die sich auf Sorgerechtsfragen spezialisiert hat, von Missständen über schlechte Gutachten und Rechtsprechungen mit verheerenden Folgen erzählt.

In ihrem neuesten Buch Familienrecht im Alltag zeigt sie auf, welche rechtlichen Fragestellungen für getrennte Eltern relevant sind und was sie beachten müssen, also: Wer entscheidet über medizinische Behandlungen? Wer trägt welche Kosten? Welche Entscheidungen müssen zusammen getroffen werden? Wir haben mit ihr darüber gesprochen:

Liebe Frau Nadolny, Sie haben ein ganzes Buch über Rechtsfragen für getrennte Eltern geschrieben. Was meinen Sie: Warum schaffen es so viele Eltern nicht, nach der Trennung an einem Strang zu ziehen? 

Viele Eltern sind nach der Trennung noch so in ihrem Paarkonflikt verbehaftet, so gekränkt und so um Machterhalt und Durchsetzung von Besitzansprüchen bemüht, dass sie nicht imstande sind, den Blick auf das Kind zu richten und eigene Bedürfnisse hinten anzustellen. 

Je einvernehmlicher die Trennung ist, desto einvernehmlicher werden in der Regel auch die Fragen das Kind betreffend geregelt. Wenn aber ein Elternteil vor vollendete Tatsachen gestellt und verlassen wurde, kommt es nicht selten vor, dass als Reaktion entsprechende narzisstische Tendenzen gezeigt werden. Das ist in Teilen nachvollziehbar, aber die Kinder leiden darunter.

Mein Anliegen ist es, dass auch Kinder von getrennten Eltern eine glückliche und gesunde Kindheit haben. Notwendig dafür ist, dass Eltern mit so viel Handwerkszeug ausgestattet werden, dass sie um ihre Rechte und Pflichten wissen und ihre Kinder schützen können. 

Natürlich gibt es aber auch Konstellationen, in denen nur ein Elternteil eskaliert und der andere darum bemüht ist, immer wieder die Kommunikation auf eine sachliche Ebene zu bringen und auf das Kind gemeinsam zu blicken. Auch für diese Fälle ist es wichtig, dass der Elternteil um seine Handlungsmöglichkeiten weiß, welche Anträge er stellen kann, welche Unterstützungsangebote es gibt, wie Kinder vor Manipulationen geschützt werden können, wie mit Behörden, insbesondere dem Jugendamt umgegangen werden kann usw.

Was sind Ihrer Meinung nach die häufigsten Streitgründe nach der Trennung?

Die häufigsten Streitgründe nach der Trennung betreffen oft das Sorgerecht und das Umgangsrecht. Eine große Rolle spielen auch Unterhaltsfragen, die dann auch wieder die Umgangsthematik tangieren können, denn beispielsweise oftmals die irrige Annahme besteht, dass in einem Wechselmodell kein Unterhalt mehr gezahlt werden müsste. In diesen Fällen bestimmen dann finanzielle Aspekte die Ausgestaltung des Umgangs, aber immer das Wohlergehen des Kindes leitend für die Entscheidung sein sollte, wie der Umgang mit den Eltern geregelt ist. 

Ein großes Streitthema ist natürlich auch die Frage des Aufenthalts des Kindes, also wo es nach der Trennung seinen Lebensmittelpunkt hat. Auch hier erlebe ich es immer wieder, dass es nicht darum geht, dem Kind seine Strukturen und seine bisher gelebte Kontinuität zu erhalten, sondern darum, Machtansprüche durchzusetzen. Aber auch kleinere alltägliche Angelegenheiten können zu großen Streitigkeiten führen.

So kann die Frage danach, wer das Kind aus Kita oder Schule abholen darf tatsächlich so eskalieren, dass die Frage vor das Familiengericht getragen wird. Auch vermeintlich banale Angelegenheiten wie das Haare schneiden, Hobbys des Kindes oder die Urlaubsgestaltung, können zu ganz verheerenden Auseinandersetzungen führen. Deswegen ist es mir so wichtig, dass Eltern wissen, wie diese Fragen in der Praxis gelöst werden können, welche Antwort die Rechtsprechung auf diese Fragen hat und wir hier auch das Eskalationspotenzial minimiert werden kann. 

Ein Kapitel ihres Buchs dreht sich auch darum, wie lange eine Mutter ein Kind stillen darf. Dürfte der getrennte Vater das wirklich verbieten?

Ein Vater darf dies nicht verbieten. Das ist eine höchstpersönliche Angelegenheit zwischen Mutter und Kind. Allerdings erlebe ich es immer wieder in der Praxis, dass aus dem Stillen eine zu enge Bindung zwischen Mutter und Kind konstruiert und dann auf eine vermeintliche Kindeswohlgefährdung abgestellt wird. Das ist grober Unfug und entwicklungspsychologisch und auch biologisch nicht haltbar. Dennoch wird es gerne in sorgerechtlichen Verfahren oder umgangsrechtlichen Verfahren so dargestellt. Da kann es dann zu den abstrusesten Vorwürfen kommen, dass beispielsweise die Mutter bindungsintolerant sei, weil sie das Kind noch so lange stillen würde und deswegen der Umgang nicht so ausgestaltet werden könne, wie sich der Vater das vorstellt.

Es hat aber auch schon Fälle gegeben, in denen der Kindesmutter eine Erziehungsunfähigkeit oder auch schon zwanghafte Züge unterstellt wurden, weil sie ihr Kind länger als ein Jahr gestillt hat. Da heißt es dann oft, dass das Stillen nur der Bedürfnisbefriedigung der Mutter diene. Dabei empfiehlt die Weltgesundheitsorganisation, dass Kinder in den ersten sechs Lebensmonaten ausschließlich gestillt werden und dann bis zum zweiten Lebensjahr parallel zur Beikost weiter gestillt werden. Sowohl die WHO als auch die Nationale Stillkommission sind sich einig, dass es keine Altersgrenze für das Stillen gibt, die Entscheidung liege ganz bei der Mutter. Es wäre wünschenswert, die Gerichte würden mehr auf solche fachlichen Meinungen blicken.

Ein großes Thema ist ja auch das Thema Unterhalt. Es gibt Studien, wonach nur ein erschreckend geringer Anteil der Väter wirklich den vollen Unterhalt zahlt. Wie kann das sein? 

Diese Studien decken sich auch mit der Praxis. Wichtig ist auch hier, dass Mütter wissen, welche Unterhaltsansprüche ihrem Kind zustehen und was vom Unterhalt alles abgedeckt ist. Viele Mütter wissen zum Beispiel gar nicht, dass es neben dem Tabellenunterhalt auch Mehrbedarf und Sonderbedarf gibt, beispielsweise wenn die Kosten für eine Zahnspange beglichen werden müssen, oder das Kind Nachhilfe benötigt. Einigen Müttern ist auch nicht bewusst, dass sie selbst einen Anspruch auf Betreuungsunterhalt haben können, auch dann, wenn sie mit dem Vater des Kindes nicht verheiratet gewesen sind.

Immer wieder erlebe ich in der Praxis, dass Mütter die Unterhaltsansprüche ihrer Kinder auch deshalb nicht durchsetzen, weil sie Sorge vor den Auseinandersetzungen mit dem Vater des Kindes haben. Das ist verständlich und menschlich nachvollziehbar, aber nicht der richtige Weg, insbesondere handelt es sich nicht um den Anspruch der Mutter, sondern um den Anspruch des Kindes auf Unterhalt, den die Mutter für das Kind geltend macht. Was im Übrigen viele nicht wissen: Wer keinen Unterhalt zahlt, kann sich unter Umständen sogar strafbar machen. 

Unterhaltsverfahren können bislang auch langwierig sein. Oftmals erteilen die Unterhaltsverpflichteten überhaupt keine Auskunft über die Einkommensverhältnisse, die aber essenziell ist, um den Unterhalt berechnen zu können. Dann muss u.U. ein Stufenantrag gestellt werden, bei dem auf der ersten Stufe die Auskunft beantragt wird und wenn diese erteilt wird, auf der zweiten Stufe der Unterhalt beziffert werden kann. Es gibt manchmal ganz hartnäckige Fälle, die, obwohl sie gerichtlich dazu verpflichtet wurden, immer noch keine Auskunft erteilen. In solchen Fällen besteht nur die Möglichkeit die Verhängung eines Ordnungsmittels, also Ordnungsgeld oder Ordnungshaft, zu beantragen. 

Gibt es einen Fall aus ihrer langjährigen Erfahrung, der Sie besonders berührt hat?

Jeder Fall ist einzigartig, aber natürlich gibt es ganz extreme Fallgestaltungen, die einem als Rechtsanwältin in Erinnerung bleiben werden. Das sind vor allem die Fälle, bei denen Kinder sexuellen Missbrauch durch den Vater erfahren haben und dennoch Umgang mit diesem pflegen mussten oder gar zu diesem unplatziert wurden. Es ist mir schier unverständlich, wie teilweise mit dieser Thematik bei den Gerichten umgegangen wird. Da werden Kinder der Lüge gestraft und immer noch Theorien eines die Pädophilie verherrlichenden Richard Gardners bemüht, obwohl das Bundesverfassungsgericht PAS eine Absage erteilt hat. 

Berührt haben mich aber auch die Fälle, in denen Kinder aufgrund eines Elternkonflikts in Obhut genommen wurden und einige Zeit im Kinderheim verbracht haben und es dann gelungen ist, die Kinder wieder zu ihren Eltern zurückzuführen. Unvergessen bleiben auch die Fälle, in denen der Wille des Kindes erst nicht berücksichtigt wurde und dann aber mit Vehemenz und Hartnäckigkeit die Rechte des Kindes durchgesetzt werden konnten. Zu sehen, wie wieder Leben in vorher völlig verhaltensauffällige, belastete und apathische Kinder kommt, ist mit nichts vergleichbar.

Was glauben Sie ist die wichtigste Voraussetzung dafür, dass Ex-Partner eben nicht vor Gericht landen? 

Bindungstoleranz, persönliche Größe, Reflexionsbereitschaft und Kompromissfähigkeit. Alles Eigenschaften die bei einer Trennung, insbesondere wenn der eigene Schmerz noch nicht verarbeitet ist, nur schwer zugänglich sind. Die Bindung des eigenen Kindes zu dem anderen Elternteil nicht nur zu ertragen, sondern auch zu fördern, obwohl der andere Elternteil einen emotional verletzt hat, ist eine ganz besondere Herausforderung. Diese Fähigkeit ist manchen Eltern gegeben, sie kann sich auch entwickeln, aber auch verkümmern. Hier ist Größe von einem jeden Elternteil gefragt, die eigenen Belange und eigenen Wünsche hinten anzustellen, Kompromisse zu finden, um so für das Kind nicht nur die praktikabelste, sondern auch die schonendste Lösung zu finden. 

Gleichwohl muss gesagt werden, dass es auch eine Vielzahl von Konstellationen gibt, die den Gang zum Gericht zum Schutze des Kindes unabdingbar machen. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn der andere Elternteil völlig eskaliert, physische oder psychische Gewalt gegenüber dem Kind oder dem anderen Elternteil anwendet. Die Istanbul Konvention ist leider vielen Richtern immer noch kein Begriff, zumindest findet sie noch viel zu wenig Anwendung. In gerichtlichen Verfahren wird gerne schnell von einer Hochstrittigkeit der Eltern gesprochen und nicht geschaut, wer denn eigentlich der eskalierende Elternteil ist. Hier werden vorschnell oftmals beide Eltern stigmatisiert, was weder der Sache noch dem Kind gerecht wird. Es kommt absolut auf den Einzelfall an und entgegen der Auffassung vieler Gerichte ist es meiner Meinung nach nicht unerheblich, wer von den beiden Elternteilen mehr oder weniger streitet. Eltern den Stempel der Hochstrittigkeit aufzudrücken, löst insbesondere auch nicht die Probleme der Eltern und des Kindes, vereinfacht es aber oftmals den Gerichten. Hier braucht es ein Umdenken zum Wohle der Kinder.

Was macht das mit Kindern, deren Eltern sich vor Gericht streiten?

Einer Studie zufolge zeigt jedes zweite Kind nach einem gerichtlichen Verfahren psychische Auffälligkeiten. Das ist erschreckend und die Realität abbildend zugleich. 

Kinder sehen sich durch das Gerichtsverfahren vielerlei Situationen ausgesetzt, die mit dem Kindeswohl nicht in Vereinbarung zu bringen sind. Sie werden angehört und müssen einem wildfremden Menschen, dem Richter, ihr Innerstes innerhalb kürzester Zeit offenbaren, ohne, dass in vielen Fällen feinfühlig auf die Kinder eingegangen wird, geschweige denn die Anhörungen außerhalb des Gerichtsgebäudes stattfinden. Auch Gespräche mit dem Verfahrensbeistand und dem Jugendamt muss das Kind über sich ergehen lassen. Immer wieder kommen fremde Personen, die nicht nur in das Zuhause eindringen und sich dort alles ansehen und mit dem Kind sprechen, sondern auch immer wieder das Kind mit Fragen malträtieren. In vielen Fällen wird ein Gutachten eingeholt und das Kind wird mit Testverfahren und Interaktionsbeobachtungen durch die Mangel gedreht. 

Wer da weiß machen möchte, dass das Ganze nicht so dramatisch sei und Kinder eine gewisse Resilienz haben, der hat in Sachen Erziehungswissenschaften und Kinderpsychologie noch einiges nachzuholen. Gerichtsverfahren können notwendig sein, aber es kann nicht in Abrede gestellt werden, dass die meisten Kinder darunter leiden. 

Hinzu kommt, dass viele Kinder auch von einem Elternteil oder gar beiden manipuliert werden. Da wird die Anhörung genau durchgesprochen, da werden dem Kind Geschenke in Aussicht gestellt oder dem Kind mit Liebesentzug gedroht, wenn es sich nicht für den Elternteil ausspricht. Man kann sich nur ansatzweise vorstellen, unter welchem Druck und welchem Stress die Kinder in solchen Verfahren stehen und für mich ist es überhaupt nicht verwunderlich, dass dann viele Kinder nach und nach Verhaltensauffälligkeiten zeigen. Denn das ganze Nervensystem des Kindes ist in Alarmbereitschaft. Deswegen war es mir auch so wichtig, Eltern Möglichkeiten und Handwerkszeug zu vermitteln, um hier ihre Kinder zu schützen, auch vor Manipulation, und gut durch ein Gerichtsverfahren leiten zu können. 

Viele Kinder wissen gar nicht die Situationen einzuordnen und haben keinen Halt. Da werden auf dem Rücken der Kinder Umgangsmodelle „ausprobiert“, um danach zu eruieren, wie es denn dem Kind gefallen habe und wie es sich dann verhalten habe und schon wieder wird das Kind befragt. Kinder sind aber keine Möbelstücke, die einfach hin und her gerückt werden können. Kinder sind Wesen mit Leib und Seele und feinfühliger als so mancher Erwachsener es je sein könnte. Wer glaubt, dass Kinder nicht so viel mitbekommen würden, der irrt gewaltig. Dafür möchte ich auch sensibilisieren, sowohl bei den Eltern, als auch bei den Fachkräften.

Hinzu kommt, dass in den Fällen, in denen Kinder beide Eltern lieb haben, aber einem erheblichen Loyalitätskonflikt ausgesetzt sind, meinen, sich plötzlich zwischen Mutter und Vater entscheiden zu müssen und dann sich dem einen Elternteil zuwenden und von dem anderen radikal abwenden. Das ist letztendlich eine Bewältigungsstrategie, aber nicht gesund für das Kind. Nun darf daraus aber nicht geschlossen werden, dass ein Kind, welches sich von einem Elternteil abwendet, dies immer aus Gründen eines Loyalitätskonfliktes tut oder manipuliert wurde. Hier gilt es auf den Einzelfall zu schauen und genau zu eruieren, warum das Kind einen Elternteil ablehnt. Hat es schlechte Erfahrungen mit diesem gemacht oder gar Gewalt erfahren? Oder handelt es sich um eine Bewältigungsstrategie, weil das Kind derart manipuliert wird und die Elternstreitigkeiten hautnah mitbekommt, dass es keinen anderen Ausweg sieht, als die Überlebensstrategie anzuwenden, sich von einem Elternteil abzuwenden und dem anderen Elternteil zuzuwenden.

Gibt es etwas, wo Sie merken, dass fehlende Rechtskenntnis oft zu eskalierenden Auseinandersetzungen führen?

Es hält sich hartnäckig die Meinung, dass ein Kind mit 13 oder 14 Jahren selber darüber entscheiden könne, bei welchem Elternteil es lebt und es hält sich ebenso vehement die Auffassung, dass der Elternteil, bei dem das Kind aktuell die meiste Zeit verbringt, unproblematisch einfach mit diesem umziehen könne. Beides ist nicht den Tatsachen entsprechend und beides kann je nach Ausgestaltung des Einzelfalles, zu verheerenden Auseinandersetzungen und Entscheidungen führen. 

Auch der Glaube, dass bei einem Wechselmodell der Unterhalt entfalle, ist eine fälschliche Annahme, die zu Auseinandersetzungen über die Ausgestaltung des Umgangs führen kann. Dann wird um jeden einzelnen Tag gefeilscht, um annähernd ein Wechselmodell herbeizuführen, in der irrigen Annahme, dann nicht mehr unterhaltspflichtig zu sein. 

Ebenso erlebe ich es immer wieder, dass auch gerne die KI bei Rechtsfragen bemüht wird. In vielen Fällen werden dann aber falsche Rechtsauskünfte gegeben, die einen ohnehin schon schwelenden Elternkonflikt natürlich erheblich befeuern können.

Welchen Tipp würden Sie Paaren geben, die über eine Trennung nachdenken? 

Das hängt natürlich immer davon ab, warum die Trennung vollzogen wird und wie diese sich letztendlich gestaltet. In den Fällen, in denen Gewalt mit im Spiel ist, lässt sich dies meistens nur über das Familiengericht regeln. Ebenso dann, wenn ein Elternteil hocheskalativ ist und nur noch in einer narzisstischen Art und Weise darum bemüht ist, dem anderen Elternteil zu schaden, um den eigenen Groll und den eigenen Schmerz erträglicher zu machen.

Wenn Eltern sich aber auseinandergelebt haben und nicht mehr zu einem gemeinsamen Konsens finden, aber ein gewisses Maß an Sachlichkeit noch vorhanden ist, dann sollten sie aus Liebe zu ihrem Kind so ruhig und besonnen wie möglich alle Angelegenheiten das Kind betreffend regeln, auch unter Zuhilfenahme eines Mediators oder eines Rechtsanwalts. Denn so groß die Enttäuschung oder der Groll in Bezug auf den anderen Elternteil auch sein mag, ohne diesen würde es das größte Geschenk, – das eigene Kind – nicht geben.

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