Ihr Lieben, nächste Woche werden bei der Land-Familie nun auch die letzten „Kinder“ volljährig und ich möchte heut mit euch über unsexy Themen wie Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sprechen, weil mir das alles selbst nicht so klar war und ich euch da gern in meine Learnings mitnehmen möchte. Um euch und eure Kids abzusichern!
Zunächst aber mal: Ihr braucht ja nicht zu glauben, dass – wenn man das erste Kind schon durch diesen besonderen Geburtstag gebracht hat – das besser wird mit den Emotionen. Ich würde sogar sagen: Wenn auch das letzte Kind 18 wird ist das NOCHMAL krasser, weil du dann einfach wirklich ALLE Kinder volljährig hast.
Dein Kind ist volljährig! Als Eltern bist du raus bei Bank und Krankenkasse
Und wo ich mich bei der Großen noch gewundert habe, als mir die Krankenkasse ein paar Tage nach dem 18. Geburtstag keine telefonische Auskunft mehr zu meiner Tochter geben durfte (sie war im Ausland und die Uni brauchte noch ein Dokument, aber nein, das durfte ich leider ohne Vollmacht nicht mehr für sie organisieren) und ich aus sämtlichen Banking-Apps des Kindes geworfen wurde, so weiß ich zumindest das ja jetzt schon.
Trotzdem wird man ja mit den Jahren trotzdem immer noch schlauer und weiser und so schnappte ich irgendwann auf, dass wir als Eltern auch im Falle eines Unfalls außen vor wären, wenn wir uns nicht um gewisse Papiere kümmern. Sollte eines unserer Kinder also nach dem 18. Geburtstag ins Koma fallen und in einer Klinik liegen, kann es passieren, dass die Eltern ohne Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung nicht zu ihm dürfen!
Im Ernstfall: Keine Auskunft in der Klinik für Eltern Volljähriger
Klar, irgendwie ja auch verständlich: Es kann ja sein, dass Eltern und Kind im Streit miteinander sind, dass sie keinen Kontakt mehr haben oder dass sonst etwas zwischen ihnen steht… Aber was ist mit den anderen?
Als mein Sohn neulich eine leichte Gehirnerschütterung nach einem Kopf-Zusammenstoß auf dem Fußballplatz hatte, hat eigentlich nur geholfen, dass ich mich einfach mit einem Buch zu ihm gelegt hab. Die pure Anwesenheit kann ja manchmal schon Heilungswunder vollbringen. Also gehe ich davon aus, dass meine Kids es ganz gut fänden, wenn wir Eltern ihnen im Falle einer ernsteren Erkrankung auch weiterhin beistehen würden.
Und naja, ich denk ja auch an MICH. Ich möchte doch bitteschön da sein, was wenn was ist. Und nicht vor verschlossenen Türen stehen. Ich möchte hier gar keine Panik verbreiten und denke, dass Eltern in den meisten Fällen schon zu ihrem kranken Kind gelassen werden, rein rechtlich gesehen müssen Kliniken das aber eben nicht erlauben. Deswegen ist mir ehrlich gesagt lieber, das für mehr Sicherheit in einem solchen Fall vorab zu regeln.
Ab 18: Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Zu den Fakten: Ab dem 18. Geburtstag haben wir Eltern kein gesetzliches Vertretungsrecht und also auch kein automatisches Auskunftsrecht mehr – auch nicht in medizinischen Notfällen. Um also im Falle eines Unfalls oder eines Herzstillstands oder von was auch immer handlungsfähig bleiben zu können, brauchen wir zwei Dokumente: Eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung.
Die Vorsorgevollmacht erlaubt euch, Entscheidungen im Namen eures Kindes zu treffen, wenn es selbst zum Beispiel nicht bei Bewusstsein ist. Wichtig für die Klinik: Die Vollmacht muss den Bereich der Gesundheitsfürsorge beinhalten. Nur dann erhaltet ihr Auskunft von den ÄrztInnen, dürft die Krankenakte einsehen und medizinischen Behandlungen zustimmen – oder sie ablehnen.
Um auf der Intensivstation überhaupt an Infos der Ärztinnen zum Zustand eures Kindes zu bekommen, solltet ihr ihr in die Vorsorgevollmacht noch eine Extra-Klausel zur Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht einfügen (ihr könnt auch separat eine unterschreiben lassen).
Hier gibt es die Formulare zum Ausfüllen
Wo ihr so ein Formular herbekommt? Ihr könnt das mal googeln, das Bundesjustizministerium bietet zum Beispiel ein kostenloses Formular zum Download an BMJ-Formular für die Vorsorgevollmacht, da ist die Entbindung der Schweigepflicht auch schon mit drin (bei Gesundheit/Pflegebedürftigkeit).
In der zusätzlichen Patientenverfügung legt euer Kind schriftlich fest,welchen medizinischen Eingriffe, Behandlungen oder lebenserhaltenden Maßnahmen es in bestimmten Situationen – also falls es zum Beispiel ins Koma fällt – zustimmt und welche es ablehnt.
Das Dokument richtet sich direkt an die ÄrztInnen, aber für euch kann es natürlich eine wichtige Handlungsorientierung sein. Denn wenn ihr durch die Vorsorgevollmacht Die Entscheidungshoheit habt, wollt ihr ja auch im Sinne eures Kindes handeln. Logisch, oder? Ihr könnt euch alle Infos dazu z.B. mal auf BMJ-Themenseite zur Patientenverfügung durchschauen.
Ihr könnt aber sowohl Vorsorgevollmacht als auch Patientenverfügung über die Online-Vorsorge der Verbraucherzentralen Schritt für Schritt online ausfüllen. Das kostet nichts und ihr könnt es danach rechtssicher zu Hause ausdrucken. Auch die Malteser bieten einen tollen, barrierefreien Online-Assistenten für Patientenverfügungen an, der auf den rechtlichen Vorgaben basiert. Schaut mal, was da am besten zu euch passt.
Notarielle Beglaubligung?
Wichtig ist, dass euer Kind die Papiere freiwillig unterschreibt, dass es volljährig ist und im „Vollbesitz seiner geistigen Kräfte“, es muss schriftlich sein, Ort und Datum müssen draufstehen und es muss von eurem Kind handschriftlich unterschrieben sein.
Ihr könnt das natürlich alles notariell beglaubigen lassen, das erhöht mit Sicherheit nochmal die Akzeptanz, wir selbst verzichten aber darauf und bauen auf die selbst unterschriebenen Papiere. Man muss es ja auch nicht übertreiben. Druckt euch das zweimal aus, einmal für euer Kind, einmal für euch. Dann seid ihr einfach schon mal ein bisschen abgesichert für den Fall der Fälle.
Ihr könnt euch natürlich auch beim Zentrales Vorsorgeregister (ZVR) der Bundesnotarkammer registrieren, da haben rund um die Uhr ein elektronisches Einsichtsrecht. Sprich: Wenn sich euer Kind selbst nicht äußern kann, tippt das Krankenhaus-Personal den Namen ein und sieht sofort: „Es gibt eine Vollmacht für die Mutter“.
Das Ausfüllen des Online-Antrags auf der ZVR-Registrierungsseite für Privatpersonen dauert nur etwa 5 Minuten. Das Ganze kostet einmalig etwas mehr als 20 Euro. Das eigentliche Dokument ersetzt die Eintragung aber nicht. Wir persönlich starten also wirklich erstmal schlicht mit einem Blatt Papier.
Aber macht ihr das so, wir ihr euch am wohlsten fühlt! Ich hoffe, ich konnte euch damit ein bisschen mitnehmen und ihr müsst nicht ebenfalls so lang nach allem suchen, wie ich. Auf dass der Fall nie eintritt, bei dem wir all das mal brauchen würden. Das wünsch ich uns und euch!

