Verwitwet alleinerziehend: Von Hinterbliebenenrente und kompliziertem Erbe

Verwitwet Alleinerziehend

Ihr Lieben, Inga ist verwitwet alleinerziehend und weil sie sich in der Trauer so sehr mit Finanziellem rumschlagen musste statt sich mal um ihre Emotionen als Zweifachmutter mit diesem Verlust kümmern zu können, hat sie es sich zur Aufgabe gemacht, anderen Betroffenen Hilfen durch den Erbe- und Finanzdschungel anzubieten. Hier kommt ihr Beitrag.

Ich kann es nicht mehr hören: „Du bist eine so starke Frau“ oder „Wie Du das alles schaffst – ich könnte das nicht“. Voller Bewunderung kommen diese Sätze zu mir – zu Betroffenen – geflattert und lösen dabei gar nicht das aus, was sie vermutlich sollen: Lob oder Stolz? Ich habe es mir nicht ausgesucht: Ich bin verwitwet und alleinerziehend.

Verwitwet alleinerziehend: Ein kompliziertes Erbe

Verwitwet alleinerziehend

Ich bin mit 40 Jahren Witwe geworden. Mein Mann ist mit nur 48 Jahren nach 4-jähriger Krankheitsphase durch Krebs gestorben als unsere gemeinsamen Kinder gerade einmal 4 und 6 Jahre alt waren. Er hinterließ mir ein kompliziertes Erbe mit den damals 16, 19 und 21 Jahre alten Stiefkindern und den beteiligten Schwiegereltern sowie der neuen finanziellen Lebenssituation mit einer Hinterbliebenenrente, die die Bezeichnung Unterhaltsersatzleistung nicht verdient.

Es war alles andere als leicht. Oft genug bin ich an dieser Situation – fast – zusammengebrochen. Nach dem Tod habe ich ein Jahr gebraucht, um das komplizierte Erbe abzuwickeln und die schlimmsten Existenzängste zu beruhigen, ich habe ein weiteres Jahr gebraucht, um die Regelungen der Einkommensanrechnung bei den Hinterbliebenenrenten zu verstehen und ein drittes Jahr, um zu verstehen, dass auch ich als Witwe „alleinerziehend“ bin.

Die Hinterbliebenenrente ist keine Unterhaltsersatzleistung

Weil das neue finanzielle Leben mit dem Empfang der Hinterbliebenenrente sich so gravierend von allem unterscheidet, was ich vorher kannte, habe ich alle Informationen dazu mal auf meiner Website Verwitwet Alleinerziehend gesammelt, um anderen Betroffenen diese Mühen zu ersparen (bei Facebook findet ihr mich unter dem Namen GerechteHinterbliebenenrente, bei Instagram unter gerechte_hinterbliebenenrente.)

Und weil ich auch ein Buch zum Thema Verwitwet und Alleinerziehend geschrieben habe, das Anfang 2024 erscheint, möchte ich euch hier schon mal einen Auszug daraus zeigen.

Was unterscheidet denn verwitwete Alleinerziehende von „anderen“ Alleinerziehenden?

Jede funktionierende Ehe ist nur einen Augenschlag – einen Minutenschlaf auf der Autobahn, eine andere Unachtsamkeit oder eine gravierende Diagnose – vom Verwitwet-Sein entfernt. Uns traf die Diagnose wie ein Schlag, keiner von uns war auf so etwas vorbereitet.

Und es sind vor allem zwei Bereiche, in denen sich das Leben Verwitweter von dem der „klassischen Alleinerziehenden“ unterscheidet: der Empfang der Hinterbliebenenrente und der Fakt, dass Care-Arbeit nicht mehr geteilt werden kann. Betroffene machen zudem oft genug erhebliche Erbstreitigkeiten mit gravierenderen Folgen für die Rest-Familie durch.

Finanzielle Voraussetzungen – der Erhalt der Witwenrente, Witwerrente oder der Erziehungsrente

Verwitwet alleinerziehend

Mit dem Empfang der Hinterbliebenenrente geht es uns Verwitweten für den Moment finanziell erst einmal „besser“ als der klassischen Alleinerziehenden, die dieses Mehr an Geld tatsächlich nicht hat, sofern sie keinen Trennungs- oder Ehegattenunterhalt bekommt.

Die Hinterbliebenenrenten werden als sogenannte Unterhaltsersatzleistungen gezahlt und sind damit verfassungskonform durch eigenes Einkommen kürzbar, wenn dieses einen bestimmten Freibetrag übersteigt. Dieser Freibetrag bzw. diese Hinzuverdienstgrenze ähnelte bei der Einführung 1986 in der Höhe dem sogenannten notwendigen Selbstbehalt – heute liegen diese beiden Werte allerdings fast 400 Euro auseinander!

Ausschlaggebend für eine gravierende Änderung im Vergleich zu früher ist die Einführung des sogenannten Neuen Rechts, was z.B. die Witwenrente von 60% auf 55% gekürzt, den sog. Abschlag von bis zu 10,8% bei jung Verstorbenen eingeführt und die Einkommensanrechnung stark ausgeweitet hat. Damit ist grob gesagt jedes legal erworbene Einkommen anrechnungsfähig und kürzt bei Überschreiten des Freibetrags den Auszahlbetrag der Hinterbliebenenrente – und zwar sowohl während der Lebenserwerbsphase als auch während der Altersrente.

Mit dem Empfang der Hinterbliebenenrente sind wir außerdem auch verpflichtet, jährlich eine Steuererklärung abzugeben, denn die Hinterbliebenenrenten werden brutto ausgezahlt und sind anteilig steuerpflichtig, ab 2040 und jede Rentenerhöhung sogar zu 100%. Betroffene müssen durch die Einkommensanrechnung zusätzlich jedes Jahr ihre gesamten Einkommensverhältnisse der Deutschen Rentenversicherung melden. Wir sind also gläserne Bürger – und das oft lebenslang.

Das BMAS begründet die Regelungen der Hinterbliebenenrenten so: „Es darf grundsätzlich nichts Anderes gelten, als im Unterhaltsrecht“. Was bei den HR trotzdem anders ist und warum das ungerecht ist und die Bundesregierung uns aus meiner Sicht mit dieser Begründung an der Nase herumführt, erfahrt ihr in meinem Einspruch vom 10.08.2023:

Auch der Verkauf von Immobilien kann nach Neuem Recht anrechnungsfähig sein. Mehr zur Hinzuverdienstgrenze: https://verwitwet-alleinerziehend.de/die-hinzuverdienstgrenze/.

„Dir geht’s doch gut, du bekommst doch Witwenrente“ Es ist das Bild der (alten) reichen Witwe, die ihr Leben im abbezahlten Haus aufgrund der eingezahlten Beiträge ihres verstorbenen Mannes in Saus und Braus genießt, über das wir immer wieder stolpern. Dass der durchschnittliche Auszahlbetrag der Witwenrente zum Stichtag 31.12.2021 in Westdeutschland nur bei 684€ bzw. bei 747€ in Ostdeutschland lag bzw. das männliche Pendent sogar nur bei 338€ West bzw. 474 Ost lag, wird dabei oft verschwiegen. Zum Stichtag 31.12.2022 lag der durchschnittliche Auszahlbetrag in Gesamtdeutschland zum Stichtag 31.12.2022 immerhin bei 687,15€ – alles brutto wohlgemerkt.

Aus meiner Sicht sind die Regelungen der systembedingte Weg in die Altersarmut für junge Betroffene, deswegen habe ich zusammen mit Birgit Reimann bereits ca. 25 Petitionen auf den Weg gebracht.

Erziehungsrente – eine leider unbekannte Rentenart

Eine besondere Stellung der Hinterbliebenerenten nimmt die so unbekannte Erziehungsrente ein, die als Unterhaltsersatzleistung für Geschiedene gedacht war, deren Ex-Partner verstirbt und deswegen keinen Unterhalt mehr zahlen kann. Selbst viele Geschiedene kennen diese Rentenart nicht – und beantragen diese deswegen auch oft nicht. Verwitwete können diese Rentenart unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls beantragen. Wie das genau geht, erfährst Du hier.

Für mich persönlich war die Erziehungsrente die Rettung, da sie in meinem Fall viel höher ist als die anfängliche Witwenrente. Die Erziehungsrente unterliegt allerdings denselben Anrechnungsgesetzen und muss nicht für jeden das richtige Modell sein. Man muss ich das genau überlegen – ich musste beispielsweise durch das notwendige Rentensplitting 3 Rentenpunkte an meinen toten Mann abgeben und frage mich immer, was er wohl damit macht?

Care-Arbeit

Kein Wochenend-Papa, keine geteilten Ferien, keinen Nachmittag frei, es sei denn, ich als Betroffene bezahle jemanden dafür. Die Kinder sind 24/7 bei mir. Das war bei uns tatsächlich schon zu Lebzeiten so, weil mein Mann entweder durch die Arbeit außer Haus war oder schlicht durch die lange Krankheitsphase andere Sorgen und Nöte hatte, als Care-Arbeit zu übernehmen. Ich habe mich zusätzlich um ihn gekümmert, also Care-Arbeit in der Pflege übernommen.

Später sind durch den komplizierten Erbstreit auch die Schwiegereltern und die komplette Schwiegerfamilie weggebrochen. Ein großer Bruch in der Familie durch ein Erbe ist leider keine Seltenheit. „Redet ihr noch miteinander oder habt ihr schon gemeinsam geerbt?“ ist der Running-Gag in der Steuerkanzlei von Reina Becker, die selbst verwitwet ist und sich für eine steuerliche Besserstellung von Alleinerziehenden einsetzt.

#Carearbeitteilenabermitwem ist deswegen mein Lieblingshashtag bei Instagram geworden. 13 Wochen Ferien, 6 Wochen Urlaub, Gleitzeit und HomeOffice in einer 5-Tage-Woche. Wie ich unser Leben als verwitwete Alleinerziehende stemme, kannst Du unter Carearbeitteilenabermitwem lesen.

Du schaffst das schon“ – „Dieser Satz kotzt mich an“, sagt Birgit Reimann, ebenfalls Betroffene und Verbündete im Kampf für eine bessere Regelung bei den Hinterbliebenenrenten. „Damit wird die Verantwortung für die Zukunft zu 100 Prozent an mich gegeben“ und der Sprechende stellt sich von (s)einer Hilfe gänzlich frei.

Wenn was ist, melde Dich“. Besser ist es tatsächlich, konkret zu helfen und einfach da zu sein, statt zu warten, bis der/die Betroffene sich meldet. Auch mit dieser Aussage wird die Verantwortung an den/die Betroffene abgegeben.

Fazit:

Wir sind eine „kaputte“ Familie. In der Gesellschaft und für die Politik. Steuerlich gesehen sind Alleinerziehende keine Familie mehr, sondern ledig (in diesem Fall gehören verwitwete Alleinerziehende dann dazu). Verwitwete sind zudem gleich mit zwei Tabuthemen belastet: Tod und Finanzen – deswegen spricht man selten über uns und schon gar nicht mit uns. Es ist eine sehr belastende Familienform, die in der Gesellschaft und in der Politik kaum sichtbar ist.

Du kannst dabei helfen, Verwitwete sichtbarer zu machen und die Reichweite für unser Thema zu erhöhen: Schau Dich mal bei Facebook auf meiner Seite Gerechte HinterbliebenenRente um oder folge mir auf Instagram unter gerechte_hinterbliebenenrente. Wenn Du betroffen bist oder Dich informieren möchtest, schaue Dich auch gerne auf meiner Webseite um: www.verwitwet-alleinerziehend.de

Preview: Mein Buch Verwitwet und Alleinerziehende(Titel kann sich noch ändern) erscheint voraussichtlich Anfang des Jahres 2024!

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1 comment

  1. Das System ist wirklich verrückt. Vielen Dank für dein Engagement! Meine 5jährigen Kinder müssen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an die Krankenkasse von ihren Versorgungebezügen abführen. Diese sind nämlich nicht beitragsfrei. Das ganze summiert sich am Ende auf 17000 Euro, die ich als Alleinerziehende mit zwei Halbwaisen weniger zur Verfügung habe. Verrückt oder?! Ich versuche gerade dagegen vorzugehen. Werde aber wahrscheinlich eine Petition ins Leben rufen müssen, weil alle Aufsichtsbehörden bisher bestätigt haben, dass es rechtens ist….

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