Der Kinderzuschlag: Wusstet ihr, dass ihr zusätzlich zum Kindergeld noch Gelder beantragen könnt?

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Foto: pixabay

Ihr Lieben, wenn es darum geht, Familien zu unterstützen, werden wir immer hellhörig und schauen mal genauer hin. Und ja, da gibt es auch für uns immer wieder noch Neues zu lernen. Zum Beispiel wussten wir ehrlich gesagt viel zu lang nichts vom Kinderzuschlag (KiZ). Kennt ihr den denn?

Wir würden euch in Kooperation mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gern ein bisschen mehr zu der Leistung erzählen und weil das im Bewegtbild einfach nochmal viel anschaulicher ist, möchten wir euch von Herzen dieses Video unserer Kollegin Melli empfehlen. Sie hat nämlich im Rahmen der Kampagne eine Familie besucht, die den KiZ bezieht.

Kinderzuschlag: Bis zu 185 Euro pro Kind und Pro Monat

In dem 10-Minüter besucht Melli also Jessica, ihren Mann, der bei der Müllabfuhr arbeitet – und drei ihrer vier Töchter. Sie sind 7, 10 und 15 Jahre alt (die 20jährige ist bereits ausgezogen) und wohnen gemeinsam in einem gemütlich eingerichteten Zuhause. Den Kinderzuschlag in Höhe von bis zu 185 Euro pro Kind bezieht die Familie bereits seit acht Jahren zusätzlich zum Kindergeld.

Zur reinen finanziellen Unterstützung kommt hinzu, dass Familien wie Jessicas, die den KiZ beziehen, auch Anspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket haben. Sie bekommen also Unterstützung beim Schulmaterial, bei der Nachhilfe für die Kinder und was Jessica am meisten freut: sie können alle Sport machen und in Vereinen aktiv sein! Ebenso bekommt sie Zuschüsse für die Klassenfahrten der Töchter.

KiZ: Ein Video, das zeigt, wie wichtig diese Familienleistung ist

Das so abstrakt zu erzählen ist nochmal etwas anderes, als in dem Video zu sehen, dass das Geld und die Unterstützung wirklich bei den Kindern ankommen, dass es der Familie tatsächlich enorm hilft, durch den Alltag zu kommen und dass diese Leistung tatsächlich für mehr Chancengleichheit sorgt. Das ist schon berührend und macht diese noch viel zu unbekannte Familienleistung einfach sehr, sehr greifbar. Schaut euch das gern selbst einmal an:

Ihr habt nun gesehen, dass die Familie auch Wohngeld bezieht und dass das also keinesfalls ein Ausschlusskriterium ist, um den Kinderzuschlag zu erhalten – Jessica macht da Mut: „Eher ist es sogar recht wahrscheinlich, dass Familien, die Wohngeld bekommen, auch Anrecht auf den Kinderzuschlag haben.“

Hilfe und Unterstützung für bedürftige Familien

Zusammen mit der Vierfachmutter scrollt sich Melli schließlich noch durch den KiZ-Lotsen im Internet, mit dem Familien schauen können, ob sie Anrecht auf die Leistung haben (wer mag auch in einfacher Sprache, die per Klick eingestellt werden kann). Wenn ja, dann lässt sich der Kinderzuschlag leicht verständlich einfach im Internet beantragen. Dazu wird sogar eine Videoberatung angeboten, die Jessica auch schon genutzt und gute Erfahrungen damit gemacht hat.

Wenn ihr nach Jessicas Geschichte also nun selbst überlegt, ob ihr berechtigt seid, haben wir euch hier nochmal alle Fakten zusammengestellt:

Was ist der Kinderzuschlag?

Der Kinderzuschlag ist als Unterstützung für Haushalte gedacht, in denen das Einkommen für den eigenen Lebensunterhalt zwar reicht, in denen es aber gar nicht oder nur knapp ausreicht, um auch für den gesamten Bedarf der Familie aufzukommen.

Wie kriege ich raus, ob mir der Kinderzuschlag zusteht?

Mit einem Check im Netz lässt sich prüfen, ob man anspruchsberechtigt ist oder nicht. Ihr wollt es ausprobieren? Hier geht es zum KiZ-Lotsen.

Welche Voraussetzungen brauche ich für den Kinderzuschlag?

  • Euer Kind lebt in eurem Haushalt, ist unter 25 Jahre alt und nicht verheiratet beziehungsweise nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.
  • Ihr erhaltet Kindergeld (oder eine vergleichbare Leistung) fürs Kind.
  • Das Bruttoeinkommen eurer Familie beträgt mindestens 900 Euro (Paare) beziehungsweise 600 Euro (Alleinerziehende).
  • Ihr hättet genug Geld für den Unterhalt eurer Familie, wenn ihr zusätzlich zu eurem Einkommen Kinderzuschlag und eventuell Wohngeld erhalten würdet.
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Woher bekomme ich die Unterstützung?

Der Kinderzuschlag wird bei der Familienkasse beantragt. Mit dem neuen Kinderzuschlag Digital kann der Kinderzuschlag auch online beantragt werden.

Wie viel Geld bekomme ich?

Der Kinderzuschlag beträgt pro Kind bis zu 185 Euro im Monat, abhängig von der Situation der Familie. Wer den Kinderzuschlag erhält, ist zudem von den Kita-Gebühren befreit.

Welche zusätzlichen Leistungen gibt es?

Wer den Kinderzuschlag oder Wohngeld bekommt, hat übrigens auch Anspruch auf Leistungen zur Bildung und Teilhabe. Das Bildungs- und Teilhabepaket besteht aus Geld- und Sachleistungen. Mit den Sachleistungen wird sichergestellt, dass diese Leistungen die Kinder und Jugendlichen im Sinne einer individuellen Förderung auch erreichen.

Zusammengefasst: Hilfe annehmen mag zwar nicht leicht sein, wer sich aber traut, profitiert ganz bestimmt. Also ran da, schaut es euch zumindest mal an!

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6 comments

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  2. Sylva, entscheidend ist ob ihr als Familie genug verdient um nicht in den ALG II Bezug zu rutschen. Die Checkliste die ihr verlinkt habt ust zwar ganz hilfreich, aber es kann eben auch mit 900 Euro Einkommen sein, dass man zu wenig Geld für den Kinderzuschlag verdient. Das hängt zum Beispiel von die Höhe der Miete ab. Es gibt aber ein paar echte Kinderzuschlagrechner online, die einem das ausrechnen, wenn man ein paar mehr Angaben macht. Einfach mal googeln. Oft kann man eben auch Wohngeld dazu beantragen und dann reicht es doch.

  3. Das hier ist noch sehr wichtig zu wissen. Auszug aus dem Gesetz „Für die Ermittlung des monatlich zu berücksichtigenden Einkommens ist der Durchschnitt des Einkommens aus den sechs Monaten vor Beginn des Bewilligungszeitraums maßgeblich. Bei Personen, die den selbst genutzten Wohnraum mieten, sind als monatliche Bedarfe für Unterkunft und Heizung die laufenden Bedarfe für den ersten Monat des Bewilligungszeitraums zugrunde zu legen. Bei Personen, die an dem selbst genutzten Wohnraum Eigentum haben, sind als monatliche Bedarfe für Unterkunft und Heizung die Bedarfe aus den durchschnittlichen Monatswerten des Kalenderjahres vor Beginn des Bewilligungszeitraums zugrunde zu legen.“
    Diese Unterlagen sind zusätzlich zum Antrag zur Beantragung notwendig.

  4. Danke für die Infos !
    Aber wie ist es, wenn ein Partner, zur Zeit ( Corona) kein Einkommen hat und der andere Partner aber mindestens 900 Euro ? Ist die Familie dann auch Antragsberechtigt?

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