Was passiert mit den Kindern, wenn ich sterbe? Leserfrage von Tine

sunbeam 76825 1280

Hallo, mein Name ist Tine und seit einigen Tagen quält mich ein Gedanke…

Was passiert, wenn ich nicht mehr bin – oder mein Mann – oder wir beide. Was, wenn ein Unfall oder eine Krankheit alles verändert? Was passiert dann mit den Kindern? Für mich wäre es eine Beruhigung, wenn ich wüsste, dass die Kinder zu meinen Eltern kommen. Aber passiert das automatisch? Oder muss ich das vorher festlegen, wohin die Kinder kommen sollen? Wie spreche ich das Thema bei meinen Eltern an? Muss man sowas beim Notar festlegen? 

Gibt es hier jemanden, der alles für den Fall der Fälle geregelt hat? Ich würde mich sehr über Meinugen und Erfahrungen freuen. Liebe Grüße

 

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12 comments

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  2. Vorsorgevollmacht und Co
    Hallo ihr Lieben, hallo Tine 🙂

    Die Vorsorgevollmacht, sowie die Bestimmung eines Vormundes müssen nicht notariell beglaubigt sein.

    Sie müssen dann aber per Hand geschrieben, unterschrieben und mit Ort und Datum versehen sein, um als offizielles Dokument Gültigkeit zu finden.

    Am besten schreibt man das ganze zwei Mal und bewahrt eine Kopie außerhalb des Hauses auf.

    Wir haben zB eine Geldkassette bei meiner Schwester hinterlegt.
    Darin sind Kopien wichtiger Dokumente (Vollmachten, Urkunden usw), aber auch ein USB Stick mit Fotos, den wir immer wieder mal aktualisieren.

    (Die Vorstellung, dass es bei uns mal brennt und alle Erinnerungsstücke weg sind, hatte mich wahnsinnig gemacht 😉 )

    Zudem ist es ggf auch sinnvoll eine Lebensversicherung abzuschließen.
    Da gibt es ganz unterschiedliche Modelle.
    Am besten mal beraten lassen (von einem unabhängigen Berater oder verschiedenen Anbietern).

    Sodass im Todesfalle eines oder beider Elternteile die Verbliebenen auch finanziell abgesichert wären.

    Alles ganz schön viel Bürokratie, aber wenn man diese Dinge geregelt hat, ist man auf der sicheren Seite.

    Und mir persönlich ist damit auch eine große Last von den Schultern gefallen 🙂

    LG Kristina

  3. notarielle Beratung
    Notarielle Beratung würde ich empfehlen.
    Auf jeden Fall auch an einen Vormund denken- der Vormund kann im Testament genannt werden und kann, muss aber nicht identisch sein mit der Person, bei der das Kind leben soll. Wird keiner benannt, bestellt meines Wissens nach das Jugendamt einen gesetzlichen Vormund. Dieser ist dann unter Anderem für die finanziellen Interessen des Kindes zuständig und muss seine Einwilligung geben, wenn z.b. ein verbliebenes Elternteil einen Teil des Erbes veräußern möchte. Beispiel: Vater stirbt, Mutter überlebt, erbt gemeinsam nach Gesetz das gemeinsame Haus. Mutter kann als Alleinerziehende das Haus nicht halten, möchte es verkaufen- Vormund gibt keine Einwilligung. Dieser Fall ist so in unserem Umfeld passiert und hat sehr weitreichende Konsequenzen für die Familie gehabt.
    Daher denke ich persönlich, wenn es wirklich ordentlich und ohne Zweifel erledigt sein soll, ist eine Beratung beim Notar oder einem Anwalt für Erbrecht sehr sinnvoll. Alleine kann man nicht an alles denken, außer man ist vom Fach.
    Da wir auch nicht vom Fach sind, haben wir unser Testament beim Notar machen lassen. Es ist unangenehm und nicht sehr schön, aber dafür muss man sich keine Sorgen über das „Was wäre wenn“ mehr machen.
    LG

  4. Hallo!

    Hallo!

    Wenn euch beiden was passiert und ihr nichts geregelt habt, sind nicht automatisch die Großeltern für die Kinder zuständig. Erstmal ist das Jugendamt zuständig, wenn unklare Verhältnisse sind. Natürlich kann dieses entscheiden, die Kinder in Obhut der Großeltern zu lassen. Ihr/oder du allein können aber in einem Testament oder testamentarisch erklären, wer im Fall der Fälle die Sorge übernehmen soll. Diese Erklärung ist für das Familiengericht schon quasi bindend. Hat nur einer der Sorgeberechtigten diese Erklärung abgegeben, wird davon ausgegangen, dass beide das gewünscht haben. Wenn widerstreitende Erklärungen abgegeben wurden, dann wird nochmal geguckt….

    Das könnt ihr/kannst du schnell handschriftlich erledigen. Achtung: Formvorschriften wie beim Testament. Selbstge- und unterschrieben, handschriftlich, nicht Maschine.

    Rein beruflich mache ich in dem Zusammenhang auch gerne nochmal Werbung für Vorsorgevollmachten. Informieren und mit dem Ehegatten besprechen! Dann seid ihr rundum sicher.

    Herzliche Grüße,
    Denise

  5. Geregelt?
    Die Frage an sich ist wichtig, gerade auch für allein Erziehende. Durch einen Streit mit meinem Ex-Mann zwecks Umgangsregelung hatte ich Kontakt mit dem hiesigen Jugendamt. Unser zuständiger Sachbearbeiter erklärte mir die gesetzliche Regelung folgendermaßen: im Falle einer Verhinderung (Unfall, Krankheit, Tod) wird versucht das Kind innerhalb der Familie und soweit möglich in seinem festen Umfeld zu belassen. Im Klartext heißt das wenn ein zweiter Sorgeberechtigter vorhanden ist, wird das Kind dort untergebracht. Sollte dies aus irgendeinem Grund nicht gehen, werden die Großeltern, Onkel und Tanten gefragt. Erst wenn innerhalb der Familie(n) niemand gefunden werden kann greift das Jugendamt zu Pflegefamilien. Ein Wunsch, wo das Kind nach dem eigenen Tod leben soll, kann testamtarisch geäußert werden. Hier ist aber auf die Form zu achten. Nicht beglaubigte (also vom Notar geschriebenen) Testamente müssen komplett handschriftlich gefertigt sein, mit Datum und Unterschrift. Das Sorgerecht kann bei Großeltern, die älter als 60 Jahre sind, nicht mehr auf diese übertragen werden, da der Staat davon ausgeht, dass sie nicht alt genug werden um lange genug für das Kind sorgen zu können.

  6. Mehr als Testament
    Ich bin mir nicht sicher….aber ich denke ein Testament wird nicht ausreichen oder? Es gibt soweit ich weiss extra Vorsorgevollmachten in denen notariell jemand benannt werden kann.oder muss?

  7. Wir haben ein
    Wir haben ein handgeschriebenes Testament im Safe und eine Kopie bei meiner Freundin, die unseren Sohn im Falle unseres Ablebens zu sich nehmen würde. Die Großeltern kommen bei uns nicht infrage, leider sind sie bereits zu alt, um noch einmal ein Kind großziehen zu können. Beim Notar muss nichts hinterlegt werden, habe mich extra erkundigt. Ist ein heikles Thema, niemand möchte sich darüber ernsthaft Gedanken machen. Das Gespräch, die Bitte, dass jemand dein Kind für dich großzieht, verlief nicht ohne viele Tränen. Aber ich finde es notwendig, für alle Familien und ich bin froh, dass unser Zwerg versorgt ist, für den hoffentlich nie eintreffenden Fall, dass meinem Mann und mir gemeinsam etwas passiert.

  8. Sterben und danach?
    Liebe Tine,

    den Gedanken,zu sterben,hatte ich kurz nach der Geburt meines ersten Kindes….
    Das Leopold ohne mich aufwächst machte mich ängstlich….
    Ich beschloss dafür zu sorgen das nach mir alles organisiert ist und setzte mein Testament bei einem Notar auf!
    Danach war meine Angst und die Sorge zu sterben weg!
    Durch die Geburt werden Gefühle frei gesetzt die ich noch nie so stark gefühlt habe….Diese Sorge um Dein Kind, unendliche Liebe,Angst…wenn sie älter werden kommen noch Wut,Verzweigung dazu….
    Ihr Mädels da draußen..habt Vertrauen in Euch!!!!
    Alles Liebe,Simone

  9. Aktuell halten
    Hallo Tine, so wie Nina das schreib ist das schonmal gut. Ist eine wichtigw Frage und gut sich damit zu beschäftigen. Mein Tipp, halte das aktuell also zb einmal im Jahr neu unterschreiben, damit man sieht es ist nach wie vor dein Wille. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass ich das bei mir schon überarbeiten müsste.

  10. Gute Frage
    Hallo ihr Lieben,

    Ja das ist ein großes und oft auch wichtiges Thema. Aber eine Antwort ist schwierig. Nämlich insofern, als dass die Rechtslage in den verschiedenen Ländern unterschiedlich ist – soweit ich weiß.

    LG,
    N.

  11. Testament/Verfügung
    Hi 🙂 diese Gedanken haben mich auch schon besucht. Nach ausführlicher Recherche und Gesprächen mit Freunden habe ich nun ein Testament geschrieben, worin steht, wer meinen Sohn „bekommen“ soll, wenn mir etwas zustößt. Während meiner Recherchen wurde ich darauf aufmerksam gemacht, dass man dies begründen soll. Also warum ausgerechnet die Oma oder die Freundin.
    In meinem Fall ist Begründung äußerst wichtig, da in Falle meines Todes, mein Sohn auch nicht zu seinem leiblichen Vater soll. Das Jugendamt/Gericht berücksichtigt das Testament und überprüft dies.
    Notariell beglaubigt werden muss es nicht zwingend. Es ist auch ohne gültig.
    Für mich ist es , auch wenn das schreiben schwer fiel, beruhigender. Jetzt wo ich weiß, das dieser Teil wenigstens geklärt ist.
    Ich habe übrigens das Testament zwei mal geschrieben. Es liegt einmal bei mir und einmal bei denjenigen, zu denen mein Sohn kommen würde.
    Auf jeden Fall ist es ein sensibles Thema, was so einige Gefühle hochholt.

    Viele liebe Grüße
    Nina + Liam