Elterngeld beantragen: Die vier häufigsten Fehler

Hilfe beim Elterngeld-Antrag

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Ihr Lieben, mit der Geburt underes Kindes beginnt für uns ein neuer Lebensabschnitt. Und neben der Geburtsvorbereitung und der Kinderzimmereinrichtung ist auch noch einiges an Papierkram zu bewältigen. Damit uns die Anträge für Elterngeld, Elternzeit und Co. im Wochenbett nicht den letzten Nerv rauben, ist es ratsam, sich möglichst frühzeitig damit auseinandersetzen – am besten schon in der Schwangerschaft. Die rechtlichen Regelungen und die Antragsformulare können nämlich den ein oder anderen Stolperstein für bereithalten. Arrrgh. Damit ihr gut durch den Bürokratie-Dschungel, haben wir nun eine Expertin – nämlich Gesa Heiden – gebeten, uns mal die besten Tipps dafür mit auf den Weg zu geben.

Elterngeldberatung

Hey, mein Name ist Gesa Heiden und ich beschäftige mich nicht erst seit der Gründung von Gesas Elterngeldberatung im Jahr 2018 ausführlich mit den Themen Elterngeld, Elternzeit, Kindergeld & Co. Damit du die kostbare Zeit mit deinem Neugeborenen unbeschwert genießen kannst, habe ich dir die vier häufigsten Fehler zusammengestellt, die mir in den letzten Jahren bei der Beantragung von Elterngeld aufgefallen sind!

Fehler Nr. 1: Corona-Kurzarbeit-Monate nicht verschieben

Zugegeben, der erste Fehler begegnet mir erst seit dem Jahr 2020, aber seitdem tatsächlich recht häufig.

Grundsätzlich wirken sich Entgeltersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld und Arbeitslosengeld I in der Zeit vor der Geburt nämlich negativ auf die Höhe des Elterngeldes aus. Sie gelten nämlich nicht als Einkommen. Somit fließen die entsprechenden Monate mit „0“ in die Berechnung des Elterngeldes ein.

Um die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf das Elterngeld abzumildern, wurden daher Sonderregelungen beim Elterngeld geschaffen:

Wenn du angestellt bist und zwischen dem 01.03.2020 und dem 31.12.2021 aufgrund von Corona Einkommenseinbußen hattest (z. B. durch den Bezug von Kurzarbeitergeld), kannst du diese Monate aus dem Bemessungszeitraum (= der Zeitraum, aus dem sich die Höhe deines Elterngeldes berechnet) ausklammern lassen. Stattdessen werden dann unmittelbar davor liegende Monate berücksichtigt.

Wenn du selbstständig bist oder sogenannte Mischeinkünfte hast – also angestellt UND selbstständig bist -, dann kannst du keine einzelnen Monate bei der Elterngeldberechnung ausklammern lassen. Du kannst aber den Bemessungszeitraum auf ein anderes Kalenderjahr verschieben.

Übrigens: Auch für andere Corona-bedingte Einkommenseinbußen kannst du die Monate ausklammern bzw. den Bemessungszeitraum auf das davor liegende Kalenderjahr verschieben. Falls du also z. B. aufgrund von Homeschooling oder Kinderbetreuung weniger gearbeitet und/oder Kinderkrankengeld bezogen hast oder dein Gewerbe schließen musstest, solltest du das unbedingt beim Elterngeldantrag berücksichtigen lassen!

Fehler Nr. 2: Antrag zu spät

Beim Ausfüllen und Einreichen des Elterngeldantrags solltest du dir nicht zu viel Zeit lassen. Denn Elterngeld wird von der Elterngeldstelle nur bis zu drei Monate rückwirkend ausgezahlt. Im schlimmsten Fall verlierst du durch einen verspätet eingereichten Elterngeldantrag nämlich Elterngeld für komplette Monate.

In den ersten Wochen nach der Geburt deines Kindes wirst du mit Wickeln, Kuscheln und Hormonchaos beschäftigt sein. Mir ist nach den Geburten meiner Kinder vorübergehend auch immer das Zeitgefühl flöten gegangen.

Deshalb ist es klug, die Formulare und Anträge schon so weit wie möglich vor der Geburt fertig zu machen. Dann brauchst du nach der Geburt nur noch die fehlenden Angaben einzutragen und den Umschlag zum Briefkasten zu bringen.

Mit etwas Vorbereitung dürfte die Frist von drei Monaten für dich also kein Problem sein.

Fehler Nr. 3: Partnermonate verfallen lassen

Du verschenkst nicht nur Elterngeldmonate, wenn du den Antrag zu spät einreichst, sondern auch, wenn ihr als Eltern euren Anspruch nicht komplett ausnutzt.

Ich appelliere immer dafür, dass sich beide Elternteile Zeit für die Familie nehmen. Weil es schöner ist und weil es euch auch etwas bringt: Beantragt nämlich der zweite Elternteil auch Elterngeld, gibt es als Belohnung zwei weitere Monate Elterngeld. Das sind die sogenannten Partnermonate.

Doch genau auf diese zwei Monate verzichten viele Eltern. Meistens aus Angst, dass es finanziell zu eng wird, wenn beide Elternteile in Elternzeit sind. Aber vielleicht hilft euch dann eine Teilzeit-Elternzeit? Bis zu einer Arbeitszeit von max. 32 Stunden in der Woche ist das nämlich kein Problem!

Diese beiden Partnermonate kannst du außerdem auch als Elterngeld Plus-Monate nehmen. Das sind dann sogar bis zu vier zusätzliche Monate Elterngeld.

Übrigens: Auch als Alleinerziehende stehen dir diese Partnermonate zu!

Fehler Nr. 4: Zu spät die Steuerklasse wechseln (gilt nur für Verheiratete)

Zur Berechnung des Elterngeldes schaut sich die Elterngeldstelle dein Einkommen aus dem Zeitraum vor der Geburt deines Kindes an. Dabei wird für die Steuerabzüge die Steuerklasse zugrunde gelegt, die in dem Bemessungszeitraum überwiegend vorgelegen hat.

Das bedeutet, dass der Elternteil, der das meiste Elterngeld beantragen wird, rechtzeitig in die Steuerklasse 3 wechseln sollte. Denn mit Steuerklasse 3 sind bei Verheirateten die steuerlichen Abzüge am geringsten und das Elterngeld-Netto somit am höchsten – und damit eben auch das Elterngeld.

Der Bemessungszeitraum kann sich individuell unterscheiden. Grundsätzlich lässt sich für alle Angestellten und Beamt*innen aber sagen: Damit der Steuerklassenwechsel sich positiv auswirkt, sollten Mütter, die Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben, spätestens sieben Monate vor Beginn des Mutterschutzes in der neuen Steuerklasse sein. Die Väter (bzw. der andere Elternteil) sollten spätestens sieben Monate vor der Geburt des Kindes in der neuen Steuerklasse sein.

Angesichts dieser Fristen müsst ihr mit eurem Antrag auf Steuerklassenwechsel beim Finanzamt also schnell sein – am besten plant ihr den Steuerklassenwechsel bei der Familienplanung direkt mit.

Meistens erreiche ich die werdenden Eltern übrigens viel zu spät, um ihnen zu dem Steuerklassenwechsel zu raten. Deswegen ist es ein echter Freundschaftsdienst von dir, wenn du diesen Beitrag mit deinen Freund*innen und Bekannten teilst, die sich gerade in der Familienplanung befinden.

Du siehts: Das Thema Elterngeld ist komplex und es lohnt sich, sich frühzeitig damit zu beschäftigen. Denn nur, wenn ihr als (werdende) Eltern wisst, aus welchen Möglichkeiten ihr wählen könnt und welche Hürden ihr umgehen solltet, könnt ihr kluge Entscheidungen treffen.

Wenn du Fragen hast oder mehr Informationen rund um das Thema Elterngeld & Co suchst, dann schau doch mal bei mir vorbei. Ich freue mich immer, von dir zu hören!

Info zu Autorin: Gesa hat Verwaltungs- und Politikwissenschaften studiert, hat zwei Kinder und ist Gründerin von Gesas Elterngeldberatung. Sie hilft (werdenden) Eltern, den Papierkram rund um die Geburt schnell und unkompliziert zu meistern. Auf www.gesaselterngeldberatung.de findet ihr einen Newsletter und Blogbeiträge zum Thema, aber auch die Möglichkeit, euch zu einem von Gesas Kompakt-Seminaren anzumelden. 

Mit dem Gutscheincode STADTLANDMAMA spart ihr bis 30.11.2021 bei der Anmeldung zu einem der nächsten Termine 5 Euro. Dafür müsst ihr im Anmeldeformular unter „Zusammenfassung“ den Haken bei „Gutscheincode vorhanden?“ setzen und anschließend den Code STADTLANDMAMA eingeben. Sofort berechnet das System den neuen Preis und ihr könnt mit der Eingabe eurer Daten weitermachen.

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3 comments

  1. Hallo Juliane, hallo George,

    ich mische mich mal kurz ein, denn George, ich kann dir sagen, was zu tun ist. Und ich bin nicht niemand 😉

    Und Juliane, die Frage von George zielt nicht hauptsächlich auf den steuerlichen Aspekt ab, sondern auf den Elterngeld-Aspekt. Und das wird ihm vermutlich wirklich kein (auch kein vernünftiges) Steuerbüro sagen können.

    Es ist nämlich so, dass zur Berechnung des Einkommens nach der Geburt dieselben Abzugsmerkmale (= Steuerklasse) verwendet werden wie zur Berechnung des Einkommens vor der Geburt. Ein erneuter Wechsel der Steuerklasse nach der Geburt hat daher keine Auswirkung mehr auf die Höhe des Elterngeldes.

    Grundsätzlich könnt ihr also nach der Geburt in die Steuerklasse 5 wechseln, aber auf die Höhe des Elterngeld Plus mit Einkommen nach der Geburt hat das keinen Einfluss.

    Falls ihr noch Fragen zum Elterngeld habt, meldet euch doch gerne bei mir! 🙂
    Liebe Grüße,
    Gesa

  2. @George : Jedes ordentliche und vernünftige Steuerbüro kann diese Frage beantworten. Es ist in diesem Fall auf jedenfall wichtig die Steuerklasse 5 zu wählen.

  3. Niemand, aber wirklich niemand, will uns verraten, was mit der Steuerklasse während des Bezugs von Elterngeld zu tun ist! Und zwar während man in Teilzeit arbeitet und Elterngeld-Plus bezieht. Ist es dann nicht ratsam, die SK sogar auf die 5 zu wechseln? Die zu viel gezahlte Steuer wird einerseits durch das höhere Elterngeld temporär teilweise ausgeglichen und im nächsten Jahr durch die Steuererklärung vollständig erstattet (und das höhere Elterngeld bleibt quasi als Gewinn dabei)!
    Sonst macht es wenig bis keinen Sinn, Elterngeld-Monate auf Teilzeit-Basis zu opfern (es sei denn, die Teilzeit ist extrem gering, wie 25%-33% oder so). Dann lieber komplett zu Hause bleiben und das Basis Elterngeld bekommen.

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