7 Elterngeld-Tipps für Katharina & selbstständige Schwangere

Elterngeld

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Was habe ich mich gefreut, als ich bei Instagram von deiner Schwangerschaft gelesen habe, liebe Katharina. Nochmal herzlichen Glückwunsch. Ich freue mich sehr, dass es am „Dickbauch-Dienstag“ jetzt so viele Einblicke von dir zu deiner Schwangerschaft gibt.

Weil ich aber mit Leib und Seele Elterngeldberaterin bin, sind mir natürlich direkt ein paar Elterngeld-Tipps eingefallen, die für dich als Selbstständige interessant sind. Deswegen hier – quasi als kleines Babyparty-Geschenk – meine besten Elterngeld-Tipps für dich – und natürlich alle anderen schwangeren Selbstständigen:

Tipp Nr. 1: Finanzielles Polster anlegen

Wenn es dir in der Schwangerschaft mal nicht gut geht, hast du als werdende Mutter leider keine Lohnfortzahlung. Und die regelmäßigen Ausgaben für dein Unternehmen laufen auch noch weiter. Deswegen solltest du dir frühzeitig ein finanzielles Polster anlegen, um das abfangen zu können. Und falls die Bearbeitung des Elterngeldantrags mal wieder länger dauert, wirst du dich über das finanzielle Polster auch noch nach der Geburt freuen!

Tipp Nr. 2: Höhe des Elterngeldes beeinflussen

Bei Selbstständigen ist der Bemessungszeitraum, also der Zeitraum, der für die Höhe des Elterngeldes maßgeblich ist, in aller Regel das Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes. Dein Kind hat sich ja für Februar 2023 angekündigt, Katharina. Damit gelten deine Einkünfte aus dem Kalenderjahr 2022 als Bemessungsgrundlage für die Elterngeldberechnung.

Du hast also jetzt noch die Chance, dein Einkommen zu beeinflussen. Je höher das Einkommen, desto höher dein Elterngeld. Um den Höchstsatz beim Elterngeld zu bekommen, sollte dein Netto-Einkommen übrigens bei rund 2.800 € liegen.

Du kannst deinen Bemessungszeitraum verschieben, wenn du in dem Jahr z. B. Elterngeld für ein älteres Kind bezogen oder schwangerschaftsbedingt erkrankt warst. Dadurch kannst du unter Umständen ein höheres Elterngeld bekommen.

Tipp Nr. 3: Krankschreibung ausstellen lassen

Ich habe es in Tipp Nr. 2 bereits erwähnt: du kannst den Bemessungszeitraum für dein Elterngeld verschieben, wenn du schwangerschaftsbedingt erkrankt warst und dadurch geringere Einkünfte hattest.

Normalerweise wirst du deiner Gynäkologin vermutlich sagen, dass du keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung brauchst, weil du selbstständig bist. Aber gerade in der Schwangerschaft ist es wichtig, dass du dir von deiner Frauenärztin schriftlich bestätigen lässt, dass du schwangerschaftsbedingt erkrankt bist.

Denn dann kannst du finanzielle Einbußen, die zu einem geringeren Elterngeld führen würden, im besten Falle per Antrag ausgleichen.

Tipp Nr. 4: Passende Elterngeldart wählen

Es gibt drei unterschiedliche Formen von Elterngeld, zwischen denen du wählen kannst: Elterngeld Plus, Basiselterngeld und den Partnerschaftsbonus.

Aber die Entscheidung, welche Elterngeldart in deinem speziellen Fall sinnvoll ist, ist sehr individuell. Deswegen solltest du dich ausführlich damit befassen. Je nachdem, für welche Art du dich entscheidest, unterscheidet sich nämlich nicht nur die monatliche Höhe des Elterngeldes und die Dauer des Elterngeldbezugs, sondern auch die Zuverdienstmöglichkeiten.

Tipp Nr. 5: Bezugszeitraum planen

Dein Elterngeld wird zwar anhand deiner Einkünfte im Bemessungszeitraum berechnet, aber auch von deinen Einnahmen im Bezugszeitraum beeinflusst. Daher musst du, wenn dein Unternehmen bzw. deine selbstständige Tätigkeit im Elterngeldbezug weiterläuft, eine Gewinnprognose für den Bezugszeitraum erstellen. Ähnlich sorgfältig wie deinen Businessplan in der Gründungsphase solltest du daher auch deinen Elterngeldbezug planen.

Die Prognose sollte natürlich zu deinem Unternehmen und deinen Einkünften passen. Du hast die Chance, auch im Bezugszeitraum noch Einfluss auszuüben: taktische Pausen im Elterngeldbezug, kurze Zahlungsfristen für deine Kundschaft, Ausgaben und Investitionen, um den Gewinn zu reduzieren… Das sind nur ein paar Ideen, die dir dabei helfen könnten.

Tipp Nr. 6: Ende im Auge behalten

Wenn du jetzt denkst, dass du mit dem Abschicken des Antrags den Formular-Dschungel hinter dir lassen kannst, muss ich dich enttäuschen. Denn mit dem Ausfüllen des Antrages ist es leider nicht getan, wenn deine selbstständige Tätigkeit auch während des Elterngeldbezugs weiterlaufen soll.

Wenn du Einkommen im Elterngeldbezug hast, wird dir das Elterngeld vorläufig ausgezahlt – es gehört dir also noch nicht. Am Ende des Elterngeldbezugs wird die Elterngeldstelle dich auffordern, deine Einkünfte im Elterngeldbezug noch einmal nachzuweisen.

Sie wird dann dein Elterngeld abschließend berechnen und dir deinen finalen Elterngeldbescheid schicken. Im besten Fall ohne eine fiese Rückzahlungsaufforderung!

Tipp Nr. 7: Besonderheiten kennen

Gerade bei der Vielfalt an selbstständigen Tätigkeiten ist es wichtig, dass du die für dich geltenden Besonderheiten kennst: gilt in deinem Fall das Zuflussprinzip oder das Realisationsprinzip? Welche Rechtsform hat dein Unternehmen? Bei einer GbR z. B. solltest du dir den Gesellschaftervertrag noch einmal genau anschauen und ggf. ändern.

Bei angestellten werdenden Müttern ist die Schwangerschaft und die Zeit rund um die Geburt meist ein gewiesener Weg: Mutterschutz, Mutterschaftsgeld, berufliche Auszeit über die Elternzeit… Bei Selbstständigen ist es anders. Denn als Selbstständige musst du dir deinen eigenen Weg suchen und gestalten. Mit meinen Tipps und rechtzeitiger Vorbereitung sollte das aber gelingen!

Zum Schluss noch ein kleiner Bonus-Tipp: informier dich frühzeitig bei deiner Krankenkasse, ob du rund um die Geburt Leistungen wie Krankentagegeld in Anspruch nehmen kannst. In manchen Fällen kannst du deine Versicherung nämlich auch noch in der Schwangerschaft anpassen.

Liebe Katharina, ich wünsche dir von Herzen alles Gute für die kommenden Wochen und Monate! Achja, für alle Leser:innen, die es lieben, To Do-Listen abzuhaken, habe ich hier auch nochmal eine Checkliste durch den Formular-Dschungel. Damit verlieren sie (hoffentlich) nicht den Überblick 🙂

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Wenn du Fragen hast oder mehr Informationen rund um das Thema Elterngeld & Co. suchst, dann schau doch mal bei Gesa vorbei. Sie freut sich, von dir zu hören!

Über Gesa: Gesa hat Verwaltungs- und Politikwissenschaften studiert. Sie ist Mutter von zwei Kindern und hat 2018 Gesas Elterngeldberatung gegründet. Sie hilft (werdenden) Eltern, den Papierkram rund um die Geburt schnell und unkompliziert zu meistern. Auf www.gesaselterngeldberatung.de findest du einen Newsletter und Blogbeiträge zum Thema, aber auch die Möglichkeit, dich zu einem von Gesas Kompakt-Seminaren anzumelden – es gibt sogar ein Kompakt-Seminar extra zum Thema Elterngeld für Selbstständige.

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